Das Wichtigste zuerst
Halten Sie Kühl- und Gefriergeräte geschlossen und nutzen Sie Licht und Information aus Ihrem Notvorrat. Einen gewöhnlichen Unterbruch melden Sie Ihrem Netzbetreiber. Bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit rufen Sie 112: Ein Stromunterbruch kann zu einem Notfall werden.
YPS ist kein Netzbetreiber und zeigt keine aktuelle Störungskarte. Angaben zu Ursache und Dauer erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber — er führt die Störungsinformationen und, wo vorhanden, die Karte für Ihr Netzgebiet.
Was der Bund konkret empfiehlt
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) empfiehlt in der Kampagne „Kluger Rat – Notvorrat“ Lebensmittel für rund eine Woche. Die Empfehlungsliste heisst wörtlich „Empfehlung persönlicher Notvorrat für 7 Tage“ (BWL, Broschüre vom 17.02.2025).
Für die Schweiz gilt diese nationale Empfehlung.
Tiefkühlkost zählt mit
Tiefkühlkost gehört nach dieser Empfehlung ausdrücklich zum Notvorrat, weil sie sich nach einem Ausfall noch verwenden lässt. Das gilt nur, solange das Gerät geschlossen bleibt. Beachten Sie dabei die Hinweise zum Auftauen weiter unten.
Ein Vorrat ist ein Vorsorgeziel, keine Vorhersage darüber, wie lange ein Unterbruch dauert. Bauen Sie ihn schrittweise mit Lebensmitteln auf, die Ihr Haushalt ohnehin verwendet.
Quelle: BWL, Kluger Rat – Notvorrat, Broschüre 17.02.2025 · BWL, Medienmitteilung zur neuen Broschüre, 17.02.2025
Wasser: 9 Liter pro Person für drei Tage
Die nationale Empfehlung nennt mindestens 9 Liter pro Person — das entspricht einem Sixpack mit 1,5-Liter-Flaschen. Diese Menge soll zum Trinken und Kochen für drei Tage reichen (BWL, Broschüre vom 17.02.2025).
Wasser für Körperhygiene und Toilettenspülung ist darin nicht enthalten. Planen Sie dafür zusätzlich. Denken Sie auch an Haustiere.
Eine Schweizer Besonderheit
Nach derselben Quelle sind die Wasserversorger verpflichtet, ab dem vierten Tag eines Unterbruchs wieder eine minimale Trinkwassermenge zu liefern. Diese Pflicht ersetzt Ihren eigenen Vorrat nicht: Die ersten Tage müssen Sie selbst abdecken.
Nach dem Unterbruch: Geräte einzeln einschalten
Alertswiss (Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS) weist darauf hin, dass ein Stromunterbruch Stunden bis Tage dauern kann, und empfiehlt, elektrische Geräte nach der Rückkehr des Stroms einzeln einzuschalten statt alles gleichzeitig. So vermeiden Sie eine unnötige Belastungsspitze im Haus. Der Kanton Zürich nennt dieselbe Regel in seinem Merkblatt für Haushalte.
Prüfen Sie vor dem Einschalten, ob ein Gerät sichtbare Schäden hat, und lassen Sie beschädigte Geräte von einer Fachperson beurteilen.
Information ohne Strom
Die Kantone betreiben die Notfalltreffpunkte, an denen Sie im Ereignisfall Informationen und Hilfe erhalten; das BABS koordiniert sie und veröffentlicht die Standorte (BABS, 24.09.2024). Für Informationen per Radio nennt das BABS das Notradio IBBK (BABS, 07.07.2025).
Quelle: Alertswiss (BABS), Gefahren kennen · Kanton Zürich, Merkblatt Stromausfall (Oktober 2024) · BABS, Notfalltreffpunkte, 24.09.2024 · BABS, Notradio, 07.07.2025

Kühlschrank und Gefrierschrank
Halten Sie beide Geräte geschlossen, solange der Strom fehlt. Der Kanton Zürich empfiehlt in seinem Merkblatt „Stromausfall“ (Oktober 2024): Nach sechs Stunden Unterbruch sollte der Kühlschrank geleert werden, das Tiefkühlgerät erst nach 24 Stunden.
Der Kanton Waadt nennt in seiner Notfall-Information zu Stromausfällen dieselben Grössenordnungen: Lebensmittel aus dem Kühlschrank nach etwa 6 Stunden rasch verzehren, Tiefkühlkost nach etwa 24 Stunden.
Diese Zahlen gelten für Haushalte und für den beschriebenen Fall.
Quelle: Kanton Zürich, Merkblatt Stromausfall, Oktober 2024 · Kanton Waadt, Panne d'électricité
Aufgetautes nicht wieder einfrieren
Nach der nationalen Empfehlung sollte Einmal-Aufgetautes nicht wieder eingefroren, sondern rasch verbraucht werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) formuliert allgemein: „Aufgetaute Lebensmittel nicht erneut einfrieren.“
Notstrom: für Privathaushalte nicht nötig
Der Kanton Zürich hält in seinen Vorsorgeinformationen für die Bevölkerung fest: „Private Haushalte benötigen kein Notstromaggregat.“ Für medizinische Geräte, die durchgehend Strom brauchen, empfiehlt er, individuelle Lösungen mit Institutionen der Gesundheitsversorgung abzuklären.
Ein Aggregat bleibt technisch ein Verbrennungsmotor: Er erzeugt Kohlenmonoxid. Das Gas ist geruchlos und kann in geschlossenen Räumen lebensgefährlich werden. Eine Aufstellung im Gebäude bleibt deshalb gefährlich; ein Abgasschlauch beseitigt dieses Risiko nicht. Die US-Verbraucherschutzbehörde CPSC hält in ihrer Sicherheitswarnung zu tragbaren Generatoren fest, dass diese niemals in Wohnungen, Garagen oder ähnlichen Bereichen betrieben werden dürfen — auch nicht mit Ventilatoren oder geöffneten Türen und Fenstern (CPSC, Safety Alert „Portable Generator Hazards“, Publication 5123/102021).
Arbeiten an der festen Hausinstallation — etwa das Anschliessen einer Ersatzstromversorgung — gehören in die Hände eines Installationsbetriebs mit Installationsbewilligung nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Diese Seite enthält keine Anleitung zum Anschliessen, Installieren oder Einspeisen.
Quelle: Kanton Zürich, Energiemangellage (Vorsorge für private Haushalte) · ESTI: Installationsbewilligung nach NIV · Kanton Zürich, Merkblatt Stromausfall, Oktober 2024 · CPSC (USA): Safety Alert „Portable Generator Hazards“ (Publication 5123/102021)
Die richtige Nummer für Ihre Störung
Unterscheiden Sie Störungsmeldung und Notruf. Ein Stromunterbruch ohne Gefahr ist kein Notruf: Blockieren Sie die Notrufleitungen nicht mit Fragen zur Dauer des Ausfalls.
Notruf und Notfall
112 erreicht immer die Polizei-Einsatzzentrale (Alertswiss Blog, BABS, 11.02.2022). Das BAKOM/OFCOM führt die gebührenfreien Nummern 112, 117, 118, 144 und 145 (BAKOM/OFCOM, 22.05.2024).
Bei Gasgeruch gilt nach den Verhaltensanweisungen des Kantons Solothurn: keine Funken erzeugen, nicht klingeln, sondern klopfen, und die 118 alarmieren. Betrachten Sie alle Leitungen als unter Spannung stehend.
Lithium-Ionen-Akkus können sich ohne Fremdeinwirkung selbst entzünden; die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (BFB) verweist dafür auf die 118 (BFB, 17.02.2023).
Störung beim Netzbetreiber melden
Für die Meldung eines Unterbruchs ist Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Störungsinformationen und Nummern:
- BKW — outage.bkw.ch, 0844 121 175
- EKZ — 0800 359 359
- IWB Basel — 0800 400 800
- CKW — 0800 55 06 07
- AEW — 0800 85 08 08
- Romande Energie — 0848 802 555, mit einer eigenen Störungskarte
- Swissgrid — nur für das Höchstspannungsnetz, +41 800 00 45 45
Ihr örtlicher Netzbetreiber ist die Stelle, die eine Störung kennt und behebt; dort finden Sie die Störungsinformationen und, wo vorhanden, eine eigene Karte.
Quelle: BAKOM/OFCOM, 22.05.2024 · Alertswiss Blog (BABS), 11.02.2022 · Kanton Solothurn, Gasgeruch · Kanton Solothurn, Stromausfall · BFB, 17.02.2023
Weiterführend in dieser Edition: Kühlschrank und Gefriergeräte an einer Powerstation planen · alle Schweizer Ratgeber.
Häufige Fragen
Wie lange soll ich mich selbst versorgen können?
Der Bund empfiehlt Lebensmittel für rund eine Woche (BWL, Broschüre 17.02.2025).
Wie viel Wasser brauche ich?
Mindestens 9 Liter pro Person für Trinken und Kochen während drei Tagen. Wasser für Körperhygiene und Toilettenspülung kommt hinzu.
Darf ich Aufgetautes wieder einfrieren?
Nach der nationalen Empfehlung sollte Aufgetautes nicht wieder eingefroren, sondern rasch verbraucht werden (BLV).
Wie lange halten Kühlschrank und Gefrierschrank?
Der Kanton Zürich nennt in seinem Merkblatt „Stromausfall“ (Oktober 2024) sechs Stunden für den Kühlschrank und 24 Stunden für das Tiefkühlgerät. Der Kanton Waadt nennt dieselben Grössenordnungen. Prüfen Sie die Angabe des zuständigen Kantons.
Brauche ich ein Notstromaggregat?
Für private Haushalte nicht: Der Kanton Zürich hält fest, dass private Haushalte kein Notstromaggregat benötigen. Ein Verbrennungsmotor erzeugt Kohlenmonoxid; in geschlossenen Räumen wird das lebensgefährlich. Arbeiten an der Hausinstallation gehören zu einem Installationsbetrieb mit Installationsbewilligung nach NIV.
Quellen und Stand des Entwurfs
BWL: Kluger Rat – Notvorrat (Broschüre 17.02.2025) · BWL: Medienmitteilung zur neuen Broschüre (17.02.2025) · BLV: Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln · Kanton Zürich: Merkblatt Stromausfall (Oktober 2024) · Kanton Zürich: Energiemangellage, Vorsorge für private Haushalte · ESTI: Installationsbewilligung nach NIV · Kanton Waadt: Panne d'électricité · Alertswiss (BABS): Gefahren kennen · BABS: Notfalltreffpunkte (24.09.2024) · BABS: Notradio (07.07.2025) · BAKOM/OFCOM: Notrufnummern (22.05.2024) · Alertswiss Blog: Europäischer Tag des Notrufs 112 (11.02.2022) · Kanton Solothurn: Gasgeruch · Kanton Solothurn: Stromausfall · BFB: Lithium-Ionen-Akkus (17.02.2023) · CPSC (USA): Safety Alert „Portable Generator Hazards“ (Publication 5123/102021)
Dieser Entwurf ist zur Durchsicht bestimmt. Er enthält keine Produktangebote, keine Kaufempfehlung und keine technische Installationsanleitung.
